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Fahrradbeleuchtung

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Wer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt muss sich an die Regeln der StVZO § 67 halten (deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Hier ist geregelt welche Beleuchtung für Fahrräder im Straßenverkehrvorgeschrieben ist. Auch der ADFC informiert ausgiebig zum Thema Fahrradlampe und was man über Rückstrahler, Schlussleuchte, Scheinwerfer, Speichenreflektoren usw. wissen muss. Wer die Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder missachtet, muss mit einer Strafe rechnen. Ohne Frage, sollte die Beleuchtung am Fahrrad jedem Radfahrer wichtig sein, denn in Punkto Sicherheit sollte man keine Abstriche machen. Sicherheitsbeleuchtung am Fahrrad gehört im Straßenverkehr ebenso dazu wie ein Helm. Alle StVZO geprüften Fahrradlampen tragen das deutsche Prüfzeichen, die Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt, hier sollte man auf den Kennbuchstaben K achten. Im Straßenverkehr ist sicherlich die Dynamobetriebene Fahrradbeleuchtungnoch immer die verbreitetste. Hier muss der Radfahrer aber fleißig Treten, also zusätzliche Kraft aufwenden, um den Dynamo zu betreiben. Das wiederum ist ein Pluspunkt für Akku- und batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung, denn diese leuchten auch, wenn man nicht aktiv ins Pedal tritt. Ein Grund, weshalb die Dynamopflicht mittlerweile entfällt und Akku- oder Batteriestrom alternativ erlaubt sind. Bis 2013 war eine „Lichtmaschine“ (Dynamo) Pflicht am Fahrrad im Straßenverkehr. Batterien durften zusätzlich zum Einsatz kommen. Nun ist für Scheinwerfer und Schlussleuchte neu geregelt, dass entweder ein Dynamo (mind. 3 W Nennleistung, 6 V Nennspannung) oder eine Batterie- oder Akkubetriebene Dauerbeleuchtung (ersteres mit 6 V Nennspannung) genutzt werden dürfen. Der Radfahrer darf also wählen. Auch die Vorschriften zur Beleuchtung am Rennrad (bis 11 kg) sind ein wenig lockerer und weichen von den allgemeinen Vorschriften ein Stück ab.

 

In unserem Onlineshop findest Du StVZO zugelassene Fahrradbeleuchtung. Auch mit Akku sind inzwischen tolle, sehr helle Lampen mit Zulassung auf dem Markt, denn nicht nur auf der Straße kommen diese Lampen gerne zum Einsatz. Auch Mountainbiker nutzen sie gerne für abendliche Ausfahrten. Welche Vorteile bieten die immer beliebter werdenden Akku- und batteriebetriebenen Fahrradlampen? Allem voran, lässt sich eine solche Lampe schnell montieren und wieder abbauen. Meist durch eine Halterung am Lenker, vorher sollte man lediglich daran denken, sie ausreichend aufzuladen. Lässt sich die Leistung regulieren, kann man in der Dämmerung noch mit reduzierter Lichtleistung fahren, was wiederum Akku spart und somit die Brenndauer verlängert. Bekannte Hersteller wie Busch & Müller, Knog Lupine oder Cat Eye sind ausgezeichnet. Hier dreht sich alles um LUX und Lumen, Li-Ionen Akkus, Lichtverteilung, LED, Gewicht der Lampen und deren Brenndauer. Moderne akkubetriebene LED-Lampen begleiten Deine Radtour problemlos über Stunden.

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Beim Kauf sollte man sich vorab damit auseinandersetzten, was man für welches Einsatzgebiet sucht.

  • Für die Straße oder für den Sport abseits der Straße? In jedem Fall sollte die StVZO Zulassung gegeben sein.
  • Was darf die neue Fahrradlampe kosten? Lichtsets (Beleuchtungsanlagen) sind meist preiswerter als der Einzelkauf.
  • Welches Haltesystem suche ich? Eine Frontlampe mit Lenkerhalterung oder möchte ich sie auf dem Helm montieren.
  • Wieviel LEDs, wieviel Lumen Leistung soll die Lampe haben?
  • Benötige ich für die Straße zusätzliche Rücklichter und Reflektoren (bekannt als Katzenaugen) an Pedalen oder Speichen? Dynamo- oder doch Akkubetrieben?
  • Spielt die Größe eine Rolle? Batterie- / akkubetriebene Beleuchtung sind klein und leicht im Gewicht, somit einfach verstaut im Rucksack – falls die nächste Tour doch länger ausfällt.